Gehwegparken, Bordsteinparken oder auch „aufgesetztes Parken“ – es ist ein ständiges Streitthema zwischen FußgängerInnen und AutofahrerInnen. Wo wenig Parkraum zur Verfügung steht, zum Beispiel in Innenstädten ist das Parken mit zwei Rädern auf dem Fußweg allerdings gängige Praxis und wird häufig von den Behörden geduldet.
Das Problem: Fußgänger, Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen werden durch die abgestellten Autos oft behindert, zwei Menschen kommen auf dem Gehweg kaum aneinander vorbei.
Ein weitreichendes urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig räumt Anwohnern jetzt mehr Möglichkeiten ein, dagegen vorzugehen.
„Anwohner können bei einer erheblichen Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Gehwegbenutzung einen räumlich begrenzten Anspruch gegen die Straßenverkehrsbehörde auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über das Einschreiten gegen das verbotswidrige Gehwegparken haben“.
Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass jedes rechtswidrig abgestellte Fahrzeug bei Beschwerden eines Anwohners sofort abgeschleppt wird. Die Richterinnen und Richter haben klargestellt: Die Entwicklung eines stadtweiten Parkkonzepts, das besonders stark belastete Quartiere priorisiert, ist ein zulässiger Weg. Und gerade in vielen Innenstädten wohl auch der einzig realistische, denn Gehwegparken ist dort angesichts knapper Stellplätze an der Tagesordnung.
Was heißt das nun für Findorff?
Die engen Bremer Wohnstraßen sind vor über hundert Jahren entstanden und müssen heute ganz andere Kriterien erfüllen als zu jener Zeit.
Gab es in der Gründerzeit des Bürgervereins noch Beschwerden über zu viele „Karren mit stinkenden Schlachtabfällen“, wurden die Straßen im Laufe der Zeit immer mehr für Autos der AnwohnerInnen genutzt. Wenn dann nicht mehr ein Fahrzeug pro Familie reichte, wurde es mit dem Parkraum eng. Nach heutigen Ansprüchen scheint das Auto nur noch ein Störfaktor zu sein. Einige AnwohnerInnen wünschen sich die Straße als Spielplatz, als Ort der Begegnung oder als Fläche für Stadtbegrünung. Doch dies entspricht nicht der Realität. Eine Straße muss auch weiterhin befahrbar sein!
Ebenso muss man sich von der Vorstellung verabschieden, sein Fahrzeug vor der eigenen Haustür parken zu können. Quartiergaragen werden immer öfter gefordert. Doch gibt es dafür genügend Platz in Findorff? Warum ist es nicht möglich, Fahrzeuge (dazu gehören auch sperrige Lastenräder) auf Supermarktparkplätzen abzustellen? Hier sind nachts Flächen frei, die zur Problemlösung beitragen könnten.
Birgit Busch