Hinweise zum Führerscheinumtausch

Liebe Mitglieder,

erinnern Sie sich noch an Ihre Führerscheinprüfung? Wie lange ist das schon her?

Haben Sie auch noch den „grauen Lappen“? Dann muss der Führerschein umgetauscht werden in eine Karte im Scheckkartenformat mit aktuellem Bild. Natürlich können Sie den „grauen Lappen“ behalten, er wird natürlich für ungültig erklärt.

Der Umtausch erfolgt nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr. Der Hintergrund der Umtauschaktion: Führerscheine sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein.

So funktioniert es: Sie gehen zu Ihrer Führerscheinstelle und stellen dort einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen. Ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Ich habe schon den neuen Führerschein und es war wirklich sehr einfach. In der Führerscheinstelle in der Stresemannstraße 48 kann man telefonisch (361 88669) oder per E-Mail einen Termin vereinbaren. Dann geht man mit Führerschein und Personalausweis zur Führerscheinstelle und zahlt dort zunächst die Kosten in Höhe von 30,30 Euro am Automaten ein.

Nach der Antragstellung bekommt man den neuen Führerschein per Post zugestellt.

Birgit Busch

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

I accept that my given data and my IP address is sent to a server in the USA only for the purpose of spam prevention through the Akismet program.More information on Akismet and GDPR.

Nach oben scrollen