Theater, Konzerte und Großveranstaltungen bis 31. August 2020 verboten

Theater, Konzerte und Großveranstaltungen bis 31. August 2020 verboten

Sie haben sicher auch Eintrittskarten für Theater, Konzerte und Festivals, die nicht stattfinden dürfen. Fast alle Veranstalter weisen im Internet darauf hin, dass die Karten die Gültigkeit behalten und ein Ersatztermin gesucht werde. Gerade für Theater und kleine Veranstalter ist es wichtig, dass jetzt nicht alle die Karten gegen Geld zurückgeben. Dies könnte schlimmstenfalls zur Insolvenz des Veranstalters führen. Wer also kann sollte Geduld haben und auf einen neuen Termin warten.

Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel einigten sich zudem darauf, Großveranstaltungen wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. August grundsätzlich zu untersagen. Betroffen sind davon auch Fußballspiele.

Vom Verbot betroffen sind unter anderem größere Konzerte, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen. Diese Einschränkung trage effektiv zur Eindämmung des Corona-Virus bei und sorge zugleich für dringend notwendige Klarheit für Veranstalter, darunter viele Vereine.

Große Aufmerksamkeit erhielt die Entscheidung des Landes Bayern, das Oktoberfest 2020 zu untersagen. Ob der Freimarkt 2020 in Bremen stattfinden kann, wollen der Senat und die Schausteller noch offenlassen. Nach der abgesagten Osterwiese können die Schausteller noch ein wenig auf den Freimarkt 2020 hoffen.

Birgit Busch

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